Das Wichtigste in Kürze

  • Sie sollen gefragt werden. Wer Hintsight nutzt, soll Sie vorher informieren und Ihre Zustimmung einholen; die App bietet dafür „Kurz fragen“ an. Sagen Sie Nein, kann die Person die Aufnahme sofort verwerfen.
  • Die Aufnahme ist sichtbar. Beim Start gibt es einen Ton und eine Vibration; solange aufgenommen wird, zeigt das aufnehmende Gerät (Apple Watch oder iPhone) „Nimmt auf“.
  • Aufnahme und Stimme bleiben auf einem iPhone. Aufnahme, Mitschrift und Sprechertrennung laufen auf dem iPhone der Person, die Hintsight nutzt. Wir als Anbieter der App speichern weder Ihre Worte noch Ihre Stimme; Text für die KI-Auswertung reicht unser Vermittlungsserver nur durch.
  • Das Audio geht schnell. Ist die App auf Deutschland, Österreich, die Schweiz, ein Land der EU bzw. des EWR, das Vereinigte Königreich oder einen US-Bundesstaat eingestellt, in dem alle Beteiligten einer Aufnahme zustimmen müssen, wird die Tonaufnahme höchstens 72 Stunden nach dem Gespräch gelöscht, oft schon direkt nach der Mitschrift. Übrig bleibt der Text.
  • Ihre Stimme wird nur mit Ihrer Einwilligung wiedererkannt. Ohne Einwilligung heißen Sie im Protokoll „Sprecher B“, und zwar nur in diesem einen Gespräch.
  • KI nur mit Platzhaltern. Für die Auswertung geht Text an einen KI-Anbieter in den USA. Namen werden vorher durch Platzhalter ersetzt; Audio und Stimmdaten gehen nie hinaus.
  • Teilen nur ohne Zitat und ohne Ihren Namen. Die Person kann einzelne Zusagen, Fristen oder Entscheidungen mit ihrem Team oder Haushalt teilen oder als Nachricht verschicken. Gehören Sie nicht dazu, stehen Sie darin nur mit Ihrer Rolle oder als „jemand von außen“ (mehr dazu).

Was aufgenommen wird

Hintsight nimmt den Ton auf, der am Mikrofon ankommt: am iPhone, an einem gekoppelten Bluetooth-Mikrofon oder an der Apple Watch der Person, die die App nutzt. Aus der Aufnahme entsteht auf dem iPhone eine Mitschrift, getrennt nach Sprechern. Aus der Mitschrift hält die App Zusagen, Entscheidungen, Termine, Fakten und offene Fragen fest, damit die Person später daran erinnert wird.

Aufgenommen werden soll nur ein Gespräch, an dem die Person selbst teilnimmt. Gespräche am Nebentisch oder in einem anderen Raum gehören nicht dazu, heimliche Aufnahmen ebenso wenig.

Die App wertet weder Stimmung noch Gefühle noch die Gesundheit aus der Stimme aus.

Woran Sie eine laufende Aufnahme erkennen:

  • beim Start ein kurzer Ton und eine Vibration (den Ton kann die Person nur bewusst und mit einer Rückfrage abschalten; die Anzeige lässt sich nicht abschalten);
  • auf der Apple Watch ein roter Ring bzw. Punkt und „Nimmt auf“;
  • auf dem iPhone die Anzeige „Hintsight nimmt auf“ auf dem Sperrbildschirm bzw. in der Dynamic Island, wenn das iPhone selbst aufnimmt, dazu der orange Mikrofonpunkt des Systems.

Wann das Audio gelöscht wird

Was entsteht, wo es liegt und wie lange
DatenWoWie lange
Tonaufnahme iPhone der Person (bei der Uhr bis zur Übertragung auf der Uhr); nicht im iCloud-Backup Ist die App auf Deutschland, Österreich, die Schweiz, ein Land der EU bzw. des EWR, das Vereinigte Königreich oder einen US-Bundesstaat eingestellt, in dem alle Beteiligten einer Aufnahme zustimmen müssen: höchstens 72 Stunden nach dem Gespräch, je nach Einstellung schon direkt nach der Mitschrift. Die App löscht auch dann, wenn die Auswertung noch aussteht; nur eine Aufnahme, die noch nicht mitgeschrieben ist, behält ihren Ton bis zur Mitschrift. Gelöscht wird beim nächsten Start der App oder bei der nächsten Verarbeitung im Hintergrund. Bei einer anderen Region legt die Person die Frist fest, höchstens 30 Tage. Maßgeblich ist die in der App gewählte Region, nicht der Ort des Gesprächs.
Mitschrift und festgehaltene Aussagen iPhone der Person bis die Person sie löscht; auf Ihren Wunsch hin sofort (siehe Ihre Rechte)
Geteilte Aussagen in einem Kreis (nur, wenn die Person teilt), ohne Zitat und ohne Ihren Namen verschlüsselt in iCloud von Apple und auf den iPhones der Kreismitglieder bis die Person sie zurückzieht oder den Kreis verlässt; die anderen iPhones entfernen sie beim nächsten Abgleich (siehe Kreis)
Als Nachricht verschickte Sätze (nur, wenn die Person das tut), ohne Zitat und ohne Ihren Namen bei dem Dienst, den die Person wählt (etwa Nachrichten oder Mail), und bei den Empfängern lässt sich nicht zurückholen (siehe Kreis)
Stimmmerkmale (nur mit Ihrer Einwilligung) iPhone der Person, nie übermittelt bis Sie die Einwilligung widerrufen oder die Person Sie aus der App entfernt
Ihre Einwilligung (Zeitpunkt, Gespräch) iPhone der Person als Nachweis, solange die Daten des Gesprächs bestehen

Bis zu 72 Stunden bleibt das Audio, damit die Person eine unklare Stelle nachhören und Sprecher korrigieren kann.

Ihre Stimme: nur mit Einwilligung

Um zu erkennen, wer spricht, kann die App aus einer Stimme einen Zahlenvektor berechnen (Stimmmerkmale). Einen solchen Vektor, der Sie in späteren Gesprächen wiedererkennt, behandeln wir als biometrisches Datum nach Art. 9 DSGVO.

  • Ist die App auf Deutschland, Österreich, die Schweiz, ein Land der EU bzw. des EWR, das Vereinigte Königreich oder einen US-Bundesstaat eingestellt, in dem alle Beteiligten einer Aufnahme zustimmen müssen, speichert die App Stimmmerkmale anderer Menschen nur, wenn diese ausdrücklich eingewilligt haben. Die Person hält Ihre Einwilligung mit Datum in der App fest. Ohne Einwilligung trennt die App die Sprecher nur innerhalb eines Gesprächs („Sprecher B“) und merkt sich Ihre Stimme nicht über das Gespräch hinaus.
  • Bei einer anderen Region kann die App unbekannte Stimmen über mehrere Gespräche hinweg wiedererkennen, soweit das dortige Recht das erlaubt. Eine unbenannte Stimme wird nach 30 Tagen gelöscht.
  • Stimmmerkmale werden nur auf dem iPhone berechnet, gespeichert und verglichen. Sie verlassen das Gerät nie, auch nicht zur KI-Auswertung.
  • Widerrufen Sie Ihre Einwilligung, löscht die App Ihre Stimmmerkmale und Stimmproben sofort.

KI-Auswertung, pseudonymisiert

Welche Zusagen, Termine und Fragen in einem Gespräch stecken, ermittelt ein Sprachmodell in der Cloud. Dafür geht Text aus der Mitschrift an einen KI-Anbieter mit Sitz in den USA:

  • ohne eigenen Schlüssel über unseren Vermittlungsserver in Deutschland an OpenAI; den Server betreiben wir mit dem Start von Starterkontingent und Abos, er speichert keine Inhalte;
  • mit eigenem Schlüssel der Person direkt an Anthropic oder OpenAI, nach deren Vertrag mit dem Anbieter.

Vor dem Versand ersetzt die App Namen durch Platzhalter (etwa „P_1“); ein Wächter bricht den Versand ab, wenn noch ein bekannter Name im Text steht. Tonaufnahmen, Stimmmerkmale und die Zuordnung der Platzhalter zu Namen gehen nie hinaus. Die Texte sind dadurch pseudonymisiert, aber nicht anonym: Aus dem Inhalt kann eine Person trotzdem erkennbar sein.

Die KI-Auswertung startet erst, nachdem die Person ihr in der App ausdrücklich zugestimmt hat.

Wenn Aussagen in einen Kreis gehen

Die Person, die Hintsight nutzt, kann einzelne Aussagen mit anderen Menschen teilen, die ebenfalls Hintsight nutzen, etwa mit ihrem Team, einer Baustelle oder ihrem Haushalt. Eine solche Gruppe heißt in der App „Kreis“. Geteilt wird nur, was die Person dafür ausdrücklich auswählt: ein Projekt, einen Ort oder ein Thema (dann auch, was später dazu hinzukommt). Hängt eine Antwort der App an keinem Thema, kann die Person auch genau die Aussagen dieser Antwort teilen.

  • Was geteilt werden kann: kurze Sätze zu Entscheidungen, Zusagen, Fristen, Fakten und offenen Fragen, mit dem Zeitpunkt, zu dem sie gefallen sind.
  • Was nie geteilt wird: Ihre Stimme, die Aufnahme, die Mitschrift und wörtliche Zitate. Ebenso wenig Sorgen, Lebensereignisse, Beziehungen und Vorlieben und nichts, was die Person selbst aus einem Kreis erhalten hat.
  • Ihr Name: Gehören Sie nicht selbst zum Kreis, geht Ihr Name nicht hinaus. In geteilten Sätzen stehen Sie mit Ihrer Rolle, etwa „die Statikerin“, oder als „jemand von außen“. Bleibt ein Zweifel, ob noch ein Name im Satz steckt, wird der Satz nicht geteilt. Die Ersetzung arbeitet automatisch und kann Fehler machen. Auch Ihre Rolle oder der Inhalt eines Satzes kann Sie für die anderen erkennbar machen.
  • Wo es liegt: verschlüsselt in iCloud von Apple und auf den iPhones der Kreismitglieder. Wir als Anbieter erhalten diese Sätze nicht.
  • Als Nachricht: Die Person kann dieselben Sätze auch als Nachricht an Empfänger ihrer Wahl schicken. Darin stehen Sie als „jemand von außen“. Eine verschickte Nachricht lässt sich nicht zurückholen.
  • Wenn Sie das nicht möchten: Sagen Sie es der Person. Sie kann das Teilen beenden („Nicht mehr teilen“), einen Satz herausnehmen, die Aussage löschen oder Sie aus der App entfernen. Dann verschwinden die Sätze bei den anderen beim nächsten Abgleich. Was jemand vorher gelesen oder notiert hat und was als Nachricht verschickt wurde, kann die App nicht zurückholen.

Ihre Rechte

Ihre Daten liegen auf dem iPhone der Person, mit der Sie sprechen, nicht bei uns. Wenden Sie sich deshalb zuerst an sie. Die App hilft ihr, Ihre Rechte umzusetzen:

  • Nein sagen und Widerspruch (Art. 21 DSGVO): Die Person verwirft die laufende Aufnahme sofort oder löscht die letzten Minuten. Ab dann wird nicht weiter aufgenommen.
  • Einwilligung widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO): Ihre Stimmmerkmale und Stimmproben werden sofort gelöscht.
  • Löschung (Art. 17 DSGVO): Mit „Person vergessen“ entfernt die App Ihre Stimmdaten, die Aussagen über Sie samt Belegen und die Textstellen, in denen Sie sprechen. Einzelne Gespräche oder Zeiträume lassen sich ganz löschen.
  • Auskunft (Art. 15 DSGVO): Die Person kann Ihnen zeigen, was die App zu Ihnen festhält.

Wir als Anbieter der App haben keinen Zugriff auf diese Daten und können sie weder einsehen noch löschen. Schreiben Sie uns trotzdem, wenn die Person nicht reagiert; wir erklären Ihnen und ihr, wie es geht. Daten, die für eine KI-Auswertung über unseren Vermittlungsserver gingen, speichert dieser nicht.

Sie haben außerdem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren (Art. 77 DSGVO), etwa in dem Land, in dem Sie wohnen oder arbeiten. Wer für uns zuständig ist, steht in der Datenschutzerklärung.

Wer verantwortlich ist, Kontakt

Für die Aufnahme und alles, was auf ihrem iPhone daraus entsteht, ist die Person verantwortlich, die Hintsight nutzt. Nutzt sie die App rein privat, gilt die DSGVO dafür in der Regel nicht (Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO); die Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB) schützt Sie trotzdem. Nutzt sie die App beruflich, ist sie Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Teilt sie Aussagen in einem Kreis, ist sie auch für dieses Teilen verantwortlich.

Anbieter der App und verantwortlich für den Vermittlungsserver:

AppProject.de
In den Hüttenäckern 35
74235 Erlenbach
Deutschland
E-Mail: support@hintsight.app

Mehr zur App und zum Vermittlungsserver steht in der Datenschutzerklärung, Abschnitte B.5 bis B.7, zu Kreisen in Abschnitt B.7a.

Nach oben